BILDRECHTE

Übertragung von Nutzungsrechten und Bildrechte
1. Nicolas Bär steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Nicolas Bär hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die erteilten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

4. Bei der Verwertung der Bilder in Büchern, Magazinen oder anderen öffentlichen Medien ist Nicolas Bär als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt Nicolas Bär berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.

6. Nicolas Bär behält sich ausdrücklich das Recht vor, Nutzungsrechte zu entziehen. Dies erfolgt u. a. bei der Rückabwicklung eines Auftrages, einer Erstattung wegen Nichtgefallen oder bei unberechtigter Verwendung bzw. wenn eine Verletzung der Nutzungsrechte festgestellt wird.